Vorstellung der Pfarrgremien

Der Pfarreirat

Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam sowie weiteren engagierten Menschen und Gruppen auf der Grundlage eines pastoralen Konzeptes für ein aktives kirchliches Leben in der gesamten Pfarrei Verantwortung zu tragen. Entsprechend den Erfordernissen legt er pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der acht Gemeinden zu einer Pfarrei.

Jedes wahlberechtigte Mitglied kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Für den Pfarreirat sind insgesamt 16 Mitglieder zu wählen.
Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählt

  • die Gemeinde Billigheim St. Martin 2 Vertreter
  • die Gemeinde Eschbach St. Ludwig  2 Vertreter
  • die Gemeinde Gleiszellen-Gleishorbach St. Dionysius 2 Vertreter
  • die Gemeinde Göcklingen St. Laurentius 2 Vertreter
  • die Gemeinde Ingenheim St. Bartholomäus 2 Vertreter
  • die Gemeinde Klingenmünster St. Michael 2 Vertreter
  • die Gemeinde Mariä Heimsuchung Ranschbach 2 Vertreter
  • die Gemeinde St. Michael Rohrbach 2 Vertreter

Der Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss koordiniert im Rahmen des Pastoralen Konzepts der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates das kirchliche Leben vor Ort. Dabei trägt er insbesondere Sorge für ein lebendiges Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.

Jedes wahlberechtigte Mitglied kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Für jeden unserer Gemeindeausschüsse ist jeweils insgesamt die nachfolgend genannte Anzahl an Mitgliedern zu wählen:

  • Billigheim St. Martin: 4 Mitglieder
  • Eschbach St. Ludwig: 5 Mitglieder
  • Gleiszellen-Gleishorbach St. Dionysius: 4 Mitglieder
  • Göcklingen St. Laurentius: 8 Mitglieder
  • Ingenheim St. Bartholomäus: 4 Mitglieder
  • Klingenmünster St. Michael: 8 Mitglieder
  • Ranschbach Mariä Heimsuchung: 4 Mitglieder
  • Rohrbach St. Michael: 3 Mitglieder

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Zudem entscheidet er über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Jedes wahlberechtigte Mitglied kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Für den Verwaltungsrat sind insgesamt 8 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählen alle Gemeinden der Kirchengemeinde Hl. Maria Magdalena Klingenmünster jeweils einen Vertreter.

Wer ist wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert. (erhältlich im Pfarrbüro)

Wer kann gewählt werden

Für den Pfarreirat oder Gemeindeausschuss kann jeder katholische Christ gewählt werden, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

Für den Verwaltungsrat liegt die Altersgrenze jedoch bei 18 Jahren (Volljährigkeit).