Tod und Trauer

Wenn ein Mensch stirbt, so wirft der Tod bei den Hinterbliebenen in der Regel unterschiedliche Fragen und Unsicherheiten auf, weckt aber auch tiefe Gefühle und Empfindungen. Neben der Klärung rein organisatorischer Abläufe einer Beerdigung geht es dabei oft vielmehr darum, der eigenen Trauer Raum geben zu können, um die gewachsene Beziehung zu dem verstorbenen Menschen reflektieren zu können, zurückzublicken auf die erlebte Zeit.

Unser christlicher Glaube gibt uns die Hoffnung, von der wir uns getragen wissen dürfen. Wir glauben, dass mit dem Tod nicht alles aus und vorbei ist, sondern dass wir darüber hinaus bei Gott aufgehoben und geborgen sind. Jesus gibt uns selbst die Gewissheit: „Im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen… ich gehe, um einen Platz für euch vorzubereiten.“ Die Sorge um die Toten und die Hinterbliebenen gehört zu den wichtigen Aufgaben jeder Pfarrgemeinde und ihrer Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Katholisches Begräbnis

Für das katholische Begräbnis innerhalb der Pfarrei gelten folgende Regelungen:

1. Bitte benachrichtigen Sie so bald es geht das katholische Pfarramt Hl. Maria Magdalena in Klingenmünster.

Im Stift 13
76889 Klingenmünster
Telefon-Nr.: 06349/99598-0
Email: pfarramt.klingenmuenster@bistum-speyer.de

Hier arbeiten die Pfarrsekretärinnen Michaela Scheug und Nicole Kuntz.

Nutzen Sie auch den Anrufbeantworter. Er wird werktäglich abgehört und Sie erhalten einen Rückruf.

Am Wochenende verständigen Sie bitte den Pfarrer oder den Kaplan. Falls sie innerhalb eines Tages nicht erreicht werden, rufen Sie unsere Gemeindereferentin oder unseren Gemeindereferent am nächsten Tag an. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik Pastoral- und Büroteam.

2. Das Pfarramt legt zusammen mit den Angehörigen und dem Bestatter den Beerdigungtermin fest.

Damit es nicht zu Terminüberschneidungen mit anderen Gemeinden und Diensten der Seelsorger kommt, kann der Beerdigungszeitpunkt nicht ohne die Zustimmung des Pfarrers festgelegt werden (Sehen Sie bitte auch Pkt. 8).

3. Nach Information durch das Pfarramt erfolgt in den jeweiligen Pfarrkirchen das Totengeläut.

Das Pfarramt beauftragt dazu die Kirchendiener.
In einigen unserer Gemeinden wird auf Wunsch der Angehörigen der Rosenkranz gebetet. Terminabsprache erfolgt über das Pfarramt.

4. Das Pfarramt teilt den Angehörigen mit, welcher Seelsorger die Begräbnisliturgie leitet.

Zwei Priester, eine Gemeindereferentin und ein Gemeindereferent sind zur Leitung von Begräbnisfeiern beauftragt.
Pfarrer Marco Gabriel, Kaplan Pater Damian Ugwuanyi, Gemeindereferentin Doris Burkhart und Gemeindereferent Martin Dyjecinski teilen die Dienste ein und besprechen miteinander, wer den Begräbnisdienst übernimmt. Dadurch wird gewährleistet, dass der Seelsorger auch ausreichend Zeit für das Trauergespräch und die Vorbereitung hat.

5. Ob nach dem Begräbnis ein Sterbeamt gefeiert werden kann, entscheidet der Pfarrer bzw. der Kaplan nach dem Gespräch mit den Betroffenen.

Bei der Anmeldung des Sterbefalls wird geklärt werden, ob vor oder nach dem Begräbnis eine Eucharistiefeier oder ob das Begräbnis im Rahmen der Trauerfeier stattfindet, oder ob in einem darauffolgenden Gemeindegottesdienst ein Gebetsgedenken für den Verstorbenen erfolgen soll.
Termine für ein 2. und 3. Sterbeamt sollen wegen der Veröffentlichung im Pfarrbrief bzw. im Amtsblatt gleich oder in den kommenden Tagen telefonisch mit der Pfarrsekretärin festgelegt werden.

6. Die trauernden Angehörigen können sich mit dem/der Begräbnisleiter/In treffen.

Beim Trauergespräch lernt der Seelsorger/die Seelsorgerin die nächsten Angehörigen kennen. Sie erzählen ihm/ihr vom Leben und Sterben des/der Verstorbenen, auch von den Wünschen der Angehörigen bezüglich der Begräbnisfeier. Der Treffpunkt ist das Pfarrbüro oder ein anderer Ort nach Möglichkeiten. Es wird empfohlen, einen kurzen Text (bis 10 Sätze) über den Lebenslauf (Eckdaten, was wichtig ist, Christliches) vorher zu verfassen und zum Trauergespräch mitzubringen bzw. per Email zuzuschicken.

7. Bei unserer kirchlichen Trauerfeier gilt die Ordnung der katholischen Begräbnisliturgie.

Ganz gleich ob es sich um eine Trauerfeier ohne Beisetzung, eine Trauerfeier mit Erdbestattung oder um eine Urnenbeisetzung handelt, so halten wir uns an den katholischen Begräbnisritus.
Lieder oder Texte, die nicht aus diesem Ritus stammen, werden mit dem Begräbnisleiter abgestimmt.

8. Der Zeitrahmen der Feier eines Begräbnisses. 

Die Beerdigungen oder Urnenbeisetzungen in unserer Pfarrei werden ausschließlich von Montag bis Freitag gefeiert. Grundsätzlich wird die Feier gegen 14:30-15:00 Uhr beginnen. In Ausnahmenfällen können wir auch am Vormittag zur Verfügung stehen.

9. Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung.

  • Messstipendium: 10,00 Euro pro Sterbeamt. Diese sind nach der Beerdigung über das Pfarramt zu begleichen.
  • Kosten für das Totengeläut, den Kirchendienst, den Organisten und die Spende für die Ministranten werden am Begräbnistag vom Bestatter vergütet.
  • Wird in der Kirche (Altar oder Osterleuchter) ein besonderer Schmuck gewünscht, kümmern sich die Angehörigen selbst darum nach Absprache mit dem/der Sakristan/In vor Ort.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und beten täglich für Ihre Verstorbenen.